Guten Morgen
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Frau Meier wohnt mit ihren zwei Söhnen gemeinsam in einer Wohnung, was ich als Familienhaushalt bezeichnen würde. Frau Meier arbeitet und hat ein Jahresbruttoeinkommen von 57’200 Fr. inkl. 13. Monatslohn.
Ein Sohn ist volljährig, arbeitslos sowie in keiner Ausbildung. Somit hat er auch keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Der jüngere Sohn ist noch minderjährig und für diesen bezieht Frau Meier die Kinderzulagen.
Ist es richtig auf dem Berechnungsformular im oberen Bereich nur noch das minderjährige Kind zu erfassen, da der Sohn ja volljährig ist. Was bedeutet das ich ihn deshalb nicht als Kind ohne Anspruch auf Bevorschussung erfasse. Er wird also gar nicht mehr in der Berechnung aufgeführt. Dadurch erhält Frau Meier neu nur noch die Hälfte der Alimente, welche das Scheidungsurteil vom Kantonsgericht verfügt hat.
Außerdem habe ich mir noch die Frage gestellt, ob ich beim Berechnungsformular Position 3 (des nicht verpflichteten, in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Elternteils) hätte auswählen müssen? Jedoch habe ich nachgeforscht und würde behaupten das es in diesem Fall um einen Familienhaushalt geht und die Mutter sich finanziell ebenfalls um das volljährige Kind kümmert. Es ist der Mutter überlassen ob sie dies so toleriert bzw. das erwachsene Kind finanziell unterhält oder ob sie es zu einer Ausbildung/Arbeit motiviert.
Was denkt ihr, habe ich es so richtig aufgefasst und berechnet?
Liebe Grüsse
Nina