Ich gehe davon aus, dass der Unterhalt gemäss Scheidungsurteil (oder einen anderen Rechtstitel) jeweils auf den 1. des jeweiligen Monats geschuldet war. Die Unterhaltszahlung fällt daher mit dem Tod des Schuldners zusammen und es fragt sich, ob der Tod am 1. Mai mehr Gewicht hat, als die Fälligkeit der Forderung.
Ganz allgemein bedeutet Fälligkeit der Anspruch des Gläubigers, die Leistung auf Unterhaltszahlung zu verlangen. es ist dabei meist davon auszugehen, dass damit die erste Minute des Tages bereits die Fälligkeit auslöst, weshalb der Tod des Kindsvaters am 1. Mai 2023 somit die Fälligkeit der Forderung nicht mehr tangiert. Die Zahlung der Unterhaltsleistungen an das Kind durch die Alimentenfachstelle war korrekt.
Zur Ergänzung ist darauf hinzuweisen, dass die Waisenrente erstmals auf den Folgemonat nach dem Tod beantragt werden kann. Vorliegend kann die Kinderrente daher erstmals auf den 1. Juni 2023 erfolgen.
Alle durch die Alimentenfachstelle vorgeleisteten Unterhaltszahlungen sind nun gegen das Erbe des Kindsvaters zu richten.
Liebe Grüsse
Christina
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Diese Antwort wurde vor vor 1 years, 6 months von Christina Ehrat bearbeitet.