Nein.
Urteile stellen grundsätzlich einen definitiven Rechtsöffnungstitel im Vollzugsverfahren dar und ist der Unterhalt nicht klar bzw. an Bedingungen geknüpft, ist es schwierig, diese Bedingungen durch Urkunden so zu belegen, dass sie einem Rechtsöffnungstitel gleichkommen.
Eine zwangsweise Durchsetzung ist daher zu diese Zeitpunkt nicht möglich. Der Klientin ist zu raten, mittels Herausgabeklage vom Kindsvater die monatlichen Lohnabrechnungen vorzulegen und dann das Gericht aufzufordern, den Unterhalt rückwirkend in Zahlen festzulegen. Dann kann die Forderung in der Schweiz durchgesetzt werden.