Internationales Alimenteninkasso

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  • #269
    Nepomuk Batzer
    Participant

    Eine in Rumänien lebende Kindsmutter will den in Schaffhausen wohnhaften Kindsvater zu Unterhaltszahlungen verpflichten. Sie verfügt über ein rumänisches Urteil auf Unterhaltszahlungen, wobei der Unterhaltsbetrag unbeziffert ist bzw. monatliche Unterhaltszahlungen in der Höhe von ¼ des monatlichen Nettolohnes festhält.

    Ist diese Forderung in der Schweiz durchsetzbar?

    #270
    Christina Ehrat
    Moderator

    Nein.

    Urteile stellen grundsätzlich einen definitiven Rechtsöffnungstitel im Vollzugsverfahren dar und ist der Unterhalt nicht klar bzw. an Bedingungen geknüpft, ist es schwierig, diese Bedingungen durch Urkunden so zu belegen, dass sie einem Rechtsöffnungstitel gleichkommen.

    Eine zwangsweise Durchsetzung ist daher zu diese Zeitpunkt nicht möglich. Der Klientin ist zu raten, mittels Herausgabeklage vom Kindsvater die monatlichen Lohnabrechnungen vorzulegen und dann das Gericht aufzufordern, den Unterhalt rückwirkend in Zahlen festzulegen. Dann kann die Forderung in der Schweiz durchgesetzt werden.

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