Alimentenhilfe Schaffhausen › Foren › Alimentenhilfe › Zuwendung Dritter
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März 25, 2022 um 6:59 am #159Silvana CitroParticipant
Guten Morgen
Ich habe von einer Klientin Bankunterlagen erhalten, bei denen ersichtlich ist, dass letztes Jahr von verschiedenen Personen Zahlungen eingegangen sind. Die Klientin hat mir schriftlich bestätigt, dass die ca. Fr. 15’000.00 Geschenke von Verwandten und Bekannten sind, um ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Klientin arbeitet und erzielt ein mtl. Einkommen von Brutto ca. Fr. 5000.00. Vermögen hat sie keins. Die Alimente für 2 Kinder werden der Klientin mit Fr. 300.00 bevorschusst.Wie geht ihr mit Zuwendungen um? Darf man diese tatsächlich nicht anrechnen? Hatte jemand auch einmal so einen Fall?
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Liebe Grüsse
SilvanaApril 4, 2022 um 2:41 pm #160Christina EhratModeratorLiebe Silvana
Gemäss Handbuch dürfen freiwillige Zuwendungen wie Geschenke nicht zum Einkommen hinzu gezählt werden:
3.2.5 Nicht berechenbare Einkommen
Nicht zum Einkommen gerechnet werden dürfen Kinderunterhaltsbeiträge, um deren Bevorschussung nachgesucht wird, Sozialhilfeleistungen, individuelle Prämienverbilligungen (IPV), Ergänzungsleistungen zur IV (EL) , freiwillige Zuwendungen und Stipendien sowie der Ausbildungslohn minderjähriger, unterhaltsberechtigter Kinder, bis zu einer Höhe von Fr. 400.– pro Monat (§ 9 Abs. 3 AmbVO).Ich verstehe aber Deine Frage: Bei Zuwendungen wird allein auf die freiwillige Übertragung auf den Beschenkten abgestellt. Was die Klientin mit der Zuwendung macht, ist beim Geschenk unerheblich und kann vom «Schenker» auch nicht beeinflusst werden. Es wird daher immer von einer «kleinen Zuwendung» ausgegangen, die das Leben des Beschenkten nicht gross beeinflusst. Dies Geschenke hier aber ist sehr hoch und dienen klar dazu, dass die Klientin «Rechnungen bezahlen» kann. Sie lebt somit über ihren Verhältnissen und ihr gesamtes Leben wird damit besser. Die «Zuwendungen» haben damit eher den Sinn, das tiefe Einkommen der Klientin gegenüber dem hohen Lebensstandard auszugleichen, was als Einkommen zu verstehen wäre. Dennoch…
Die Zuwendungen der Verwandten und Bekannten sind keine regelmässigen Zahlungen und die Klientin hat auch nichts dafür getan. Sie hat demzufolge auch keine Garantie, dass diese Zuwendungen weiterhin gewährt werden und ist damit auf die Alimentenbevorschussung angewiesen.
Es ist schön, dass Verwandte und Bekannte eine alleinerziehende Mutter unterstützen. Das hebt jedoch den Anspruch auf Alimentenbevorschussung nicht auf und kann daher auch bei der Anspruchsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Liebe Grüsse
Christina
April 5, 2022 um 5:56 am #162Silvana CitroParticipantLiebe Christina
Deine Rückmeldung bestätigt, dass ich alles richtig gemacht habe und hilft mir weiter. Vielen Dank.
Wünsche dir einen schönen Tag.Liebe Grüsse
Silvana -
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